Unser Immobilienangebot

Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Immobilienangebot. Ist für Sie noch nicht das richtige dabei? Kein Problem, sprechen Sie mit uns und wir finden auch für Sie die richtige Immobilie.


In diesem Bereich sind zur Zeit keine Immobilie vorhanden.


Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden die am Kauf einer Immobilie interessiert sind zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.