Unverbauter Fernblick, ältere Doppelhaushälfte in 64711 Erbach-Erlenbach
Bausubstanz & Energieausweis
- gepflegte Immobilie
- ruhige Wohnlage
- kurzfristig freiwerdend
- schöne Aussicht
- Energiebedarfsausweis, 322 kWh/(m²*a) , Heizöl, Energieeffizienzklasse: H
Objektbeschreibung/Ausstattung
Diese ältere Doppelhaushälfte liegt in Erbach-Erlenbach, einem nahen Ortsteil der Kreisstadt Erbach. Das ursprüngliche Baujahr ist ca. 1925, eine Aufstockung erfolgte ca. 1951 und ca. 1960 ein Anbau. Im Erdgeschoss befindet sich ein Wohnzimmer mit Ausgang zum Westbalkon, eine Essküche, 2 Schlafzimmer, der Flur, ein kleines Bad und das Gäste-WC. Im 1. Obergeschoss ist die Raumaufteilung genau gleich nur ohne Gäste-WC. Im Dachgeschoss befindet sich der Speicher (und ein "Gästezimmer"). Eine Waschküche/Heizungsraum, ein Öl-Tankraum, weitere Kellerräume und die Garage befinden sich im Kellergeschoss.
Ausstattung
Das Haus verfügt über eine einfache Ausstattung mit kleinen Bädern. Beheizt wird es mit einer Öl-Zentralheizung. Die Böden sind mit Teppichboden- und Fliesenbodenbelägen ausgelegt. Die Fenster sind mit Holzfenster ausgestattet.
Lage
ruhige Wohnlage, Sackgasse, kein Durchgangsverkehr, schöne Aussicht
Sonstiges
2 Garagen, sep. Dachterrasse, schöner, überdachter Freisitz im Garten (mit Zugang vom Treppenhaus), gepflegtes Objekt
Weitere Dokumente
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Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. V. 3.5.12 - III 62/11). Daher müssen wir Sie über die Widerrufsmöglichkeit informieren. Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [GLASSL IMMOBILIEN, Grosse Gasse 12, 64720 Michelstadt, Tel: 06061/94350, Mail: kontkt@glassl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Neue gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden die am Kauf einer Immobilie interessiert sind zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.