Wohnhaus mit "Praxisräumen" und einem schönen Garten in zentraler Lage in Erbach
Bausubstanz & Energieausweis
- sofort frei
- schöner großer Garten
- große überdachte Terrasse mit Außenkamin
- ursprüngliches Baujahr evtl. um 1890
- Um- und Anbau 1955, 1967 und 1981
- Energiebedarfsausweis, 420 kWh/(m²*a), Heizöl, Energieeffizienzklasse: H
Objektbeschreibung/Ausstattung
Dieses freistehende Einfamilienhaus überzeugt durch seine zentrale Wohnlage, eine Wohnfläche von ca. 138 m² sowie einen wunderschön eingewachsenen Garten und einer Grundstücksgröße von ca. 961 m². Beim Betreten des Hauses gelangen Sie zunächst in einen Windfang mit Garderobenbereich. Von hier aus öffnet sich die Wohndiele mit direktem Zugang zum Garten sowie zum Gäste-WC. Eine Treppe führt Sie weiter in den Hauptwohnbereich. Hier erwarten Sie eine schöne Küche mit Ausgang zur großen Terrasse, eine Abstellkammer, ein Gästezimmer, ein großzügiges Esszimmer und ein Wohnzimmer. Vom letzteren haben Sie Zugang zur überdachten Terrasse mit Außenkamin und in den gepflegten Garten. Im Dachgeschoss befinden sich ein Elternschlafzimmer mit angrenzendem Ankleideraum, zwei Kinderzimmer sowie ein Wannen- und Duschbad mit Fenster. Das Untergeschoss (ehemalige Praxis) verfügt über einen sep. Zugang und eignet sich als Praxis oder Büro. Es verfügt über ein Wartezimmer, einen Laborraum sowie ein Behandlungszimmer. Zusätzlich stehen Ihnen ein Kellerraum, der Öltankraum, der Heizungsraum sowie eine Garage zur Verfügung.
Ausstattung
Das Haus verfügt über eine gepflegte Ausstattung. Dazu gehören isolierverglaste Holzfenster und Aluminiumfenster aus den Jahren 1998 und 1980. Marmor-, Fliesen-, Teppich- und Holzparkettbodenbeläge. Ein Wannen- und Duschbad (ca. 1985) und eine Ölzentralheizung aus dem Jahr 2004.
Lage
Das Einfamilienhaus befindet sich in sehr zentraler Wohnlage von Erbach. Der Bahnhof ist in ca. 5 Gehminuten bequem zu erreichen und bietet eine hervorragende Anbindung. Auch das bekannte Erbacher Schloss sowie der historische Marktplatz liegen in unmittelbarer Nähe und sind ebenfalls bequem zu Fuß erreichbar. Restaurants sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich ebenfalls in Gehdistanz.
Sonstiges
ursprüngliches Baujahr evtl. um 1890, Umbau des Wohnhauses ca. 1955 (Praxiseinbau), Wohnhausanbau ca. 1967 (Wohnzimmer, Garage, Keller, etc.), Wohnhausanbau ca. 1981 (Windfang mit WC und Diele)
Zusätzlich bietet die Immobilie eine Garage direkt am Haus, ein Außenstellplatz, einen Außenkamin an der überdachten Terrasse sowie eine schöne Einbauküche.
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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [GLASSL IMMOBILIEN, Grosse Gasse 12, 64720 Michelstadt, Tel: 06061/94350, Mail: kontkt@glassl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden die am Kauf einer Immobilie interessiert sind zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision ist in Höhe von 5,95 % vom Kaufpreis inkl. ges. MwSt. (= 5 % zzgl. 19 % MwSt.) für alle Verkaufsobjekte wie in Hessen üblich vom Käufer zu zahlen. Außer bei Eigentumswohnungen (Singular) und Einfamilienhäuser (Singular), wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Hierbei fällt eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 % vom Kaufpreis inkl. ges. MwSt. (= 3 % zzgl. 19 % MwSt.) an. Diese Maklerprovision ist jeweils vom Verkäufer und vom Käufer in gleicher Höhe bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig.