Unser Immobilienangebot

Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Immobilienangebot. Ist für Sie noch nicht das richtige dabei? Kein Problem, sprechen Sie mit uns und wir finden auch für Sie die richtige Immobilie.


Kategorie: Häuser
Ort: 64720 Michelstadt
Wohnfläche: ca. 112 qm
Grundstücksfläche: ca. 400 qm
Kaufpreis: € 485.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64753 Brombachtal-Langenbrombach
Wohnfläche: ca. 193 qm
Grundstücksfläche: ca. 1.309 qm
Kaufpreis: € 348.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64711 Erbach-Lauerbach
Wohnfläche: ca. 220 qm
Grundstücksfläche: ca. 477 qm
Kaufpreis: € 380.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64720 Michelstadt-Würzberg
Wohnfläche: ca. 190 qm
Grundstücksfläche: ca. 602 qm
Kaufpreis: € 265.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64732 Bad König/Fürstengrund
Wohnfläche: ca. 171 qm
Grundstücksfläche: ca. 2.000 qm
Kaufpreis: € 385.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64753 Brombachtal-Kirchbrombach
Wohnfläche: ca. 186 qm
Grundstücksfläche: ca. 378 qm
Kaufpreis: € 258.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64711 Erbach-Erlenbach
Wohnfläche: ca. 183 qm
Grundstücksfläche: ca. 1.127 qm
Kaufpreis: € 445.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64720 Michelstadt-Steinbach
Wohnfläche: ca. 110 qm
Grundstücksfläche: ca. 651 qm
Kaufpreis: € 328.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64720 Michelstadt/OT
Wohnfläche: ca. 145 qm
Grundstücksfläche: ca. 999 qm
Kaufpreis: € 329.000,-

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Kategorie: Häuser
Ort: 64753 Brombachtal/Kirchbrombach
Wohnfläche: ca. 70 qm
Grundstücksfläche: ca. 649 qm
Kaufpreis: € 295.000,-

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(alle Preisangaben ohne Gewähr)
Eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision (wie in Hessen üblich) ist in Höhe von 5 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % MwSt. (= 5,95 % inkl. 19 % MwSt.) für alle Verkaufsobjekte vom Käufer zu zahlen. Außer bei Eigentumswohnungen (Singular) und Einfamilienhäuser (Singular), wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Hierbei fällt eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % MwSt. (= 3,57 % inkl. 19 % MwSt.) an. Diese Maklerprovision ist jeweils vom Verkäufer und vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden die am Kauf einer Immobilie interessiert sind zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.