Unser Immobilienangebot

Hier finden Sie einen Auszug aus unserem Immobilienangebot. Ist für Sie noch nicht das richtige dabei? Kein Problem, sprechen Sie mit uns und wir finden auch für Sie die richtige Immobilie.


Kategorie: Häuser
Ort: 64720 Michelstadt
Wohnfläche: ca. 91 qm
Grundstücksfläche: ca. 468 qm
Kaufpreis: € 198.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64753 Brombachtal-Kirchbrombach
Wohnfläche: ca. 213 qm
Grundstücksfläche: ca. 1.001 qm
Kaufpreis: € 385.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64739 Höchst-Annelsbach
Wohnfläche: ca. 230 qm
Grundstücksfläche: ca. 754 qm
Kaufpreis: € 595.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64720 Michelstadt
Wohnfläche: ca. 180 qm
Grundstücksfläche: ca. 902 qm
Kaufpreis: € 1.180.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64760 Oberzent-Beerfelden
Wohnfläche: ca. 170 qm
Grundstücksfläche: ca. 521 qm
Kaufpreis: € 320.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64753 Brombachtal-Kirchbrombach
Wohnfläche: ca. 165 qm
Grundstücksfläche: ca. 904 qm
Kaufpreis: € 330.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64711 Erbach
Wohnfläche: ca. 361 qm
Grundstücksfläche: ca. 749 qm
Kaufpreis: € 739.000,-

Mehr zur Immobilie


Kategorie: Häuser
Ort: 64753 Brombachtal/Kirchbrombach
Wohnfläche: ca. 70 qm
Grundstücksfläche: ca. 649 qm
Kaufpreis: € 269.000,-

Mehr zur Immobilie


(alle Preisangaben ohne Gewähr)
Eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision (wie in Hessen üblich) ist in Höhe von 5 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % MwSt. (= 5,95 % inkl. 19 % MwSt.) für alle Verkaufsobjekte vom Käufer zu zahlen. Außer bei Eigentumswohnungen (Singular) und Einfamilienhäuser (Singular), wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Hierbei fällt eine Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Höhe von 3 % vom Kaufpreis zzgl. 19 % MwSt. (= 3,57 % inkl. 19 % MwSt.) an. Diese Maklerprovision ist jeweils vom Verkäufer und vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden die am Kauf einer Immobilie interessiert sind zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank. Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.